Eine Vielzahl von Menschen befindet sich in einem durch einen Arbeitsvertrag geregelten Arbeitsverhältnis. Daraus erwächst für den Arbeitgeber die Verpflichtung, dem Arbeitnehmer einen entsprechenden Lohn zu zahlen. Der Arbeitnehmer ist wiederum zur Leistung weisungsgebundener Arbeit verpflichtet. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten entstehen insbesondere, aber nicht ausschließlich dann, wenn der Arbeitnehmer/Arbeitgeber entgegen des Arbeitsveretrags handelt. Dadurch werden nicht nur die persönlichen Interessen beeinträchtigt, sondern auch nachteilige Auswirkungen auf das Arbeitsklima wahrscheinlich.

Die Problematiken des Arbeitsrecht können sehr vielfältig ausgestaltet sein. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts und setzen uns kompetent für Ihr Recht ein. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit (z.B. bei Kündigungsschutzklagen) sowie bei Verfahren vor dem Integrationsamt. Wir setzen uns sowohl für die Interessen der Arbeitnehmer als auch für die Interessen der Arbeitgeber ein.

Das Arbeitsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Gehalt/Lohn
  • Abfindung
  • Zeugnis
  • Urlaub
  • Aufhebungsvertrag
  • Freistellung
  • Betriebsübergang/Änderung
  • Überstunden/ Mehrarbeit
  • Arbeitszeit
  • Arbeitsvertrag
  • Entgeltfortzahlung
  • Schadensersatz
  • Sperre Arbeitslosengeld
  • Mobbing
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Schwerbehinderung
  • Befristetes Arbeitsverhältnis
  • Sozialplan/Interessenausgleich
  • Elternzeit/Mutterschutz
  • Teilzeitarbeit
  • Geringfügige Beschäftigung

 

Rechtsanwalt Florian KunertRechtsanwalt Florian Kunert

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