Reiserecht/Fluggastrecht

Das Reiserecht und Fluggastrecht sind von entscheidender Bedeutung, wenn es um Ihre Rechte als Reisender geht. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei setzen wir uns mit den rechtlichen Aspekten des Reiseverkehrs auseinander. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte als Reisender zu schützen und durchzusetzen, indem wir für Sie eine angemessene Entschädigung geltend machen, falls die gebuchten Reiseleistungen nicht erbracht werden oder Mängel aufweisen.

Das Reiserecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die speziell für Pauschalreisen gelten. Wenn Sie eine Pauschalreise buchen, bei der mehrere Reiseleistungen wie Flug, Unterkunft und Verpflegung zu einem Gesamtpreis gebucht werden, greift das Reiserecht. Wir unterstützen Sie in Fällen von Informationspflichtverletzungen seitens Reiseveranstaltern und Reisebüros, unsauberen Hotelzimmern, fehlerhaft gebauten Unterkünften, überbuchten Hotels, Stornierungen von Reisen sowie Unfällen oder Krankheiten während der Reise.

Beim Fluggastrecht handelt es sich um die Rechtsvorschriften, die von der Europäischen Union eingeführt wurden, um die Rechte der Fluggäste zu schützen. Eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen ist die EU-Verordnung Nr. 261/2004, welche die Rechte von Fluggästen bei Annullierung, Überbuchung, Verspätung und Verweigerung des Boarding regelt. Wenn Ihr Flug annulliert wird oder mehr als 3 Stunden verspätet ist, können Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Situation, Verspätungsdauer und Flugdistanz und kann zwischen 250 € und 600 € liegen. Zusätzlich haben Fluggäste Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Unterkunft und Transport zum Hotel oder nach Hause, wenn der Flug annulliert wird oder mehr als 2 Stunden verspätet ist. Es ist wichtig zu beachten, dass das Fluggastrecht für alle Fluggäste gilt, die von einem Flughafen innerhalb der EU abfliegen oder an einem Flughafen innerhalb der EU landen, unabhängig von der Fluggesellschaft, mit der sie fliegen.

Besonders durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das Reise- und Fluggastrecht eine noch größere Bedeutung erlangt. Oftmals sind Reisende nicht ausreichend über ihre Rechte informiert und die Fluggesellschaften reagieren nicht oder nicht angemessen auf Kundenanfragen. Es kommt leider häufig vor, dass Ansprüche wegen Flugverspätungen unberechtigt abgelehnt werden.

Seit mehreren Jahren beraten und vertreten wir unsere Mandanten erfolgreich in allen Angelegenheiten des Reise- und Fluggastrechts. Unsere Expertise und Erfahrung haben bereits zu zahlreichen Urteilen zugunsten unserer Mandanten geführt.

Unser Leistungsspektrum im Reiserecht/Fluggastrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Reisemängel: Wir unterstützen Sie bei Mängeln oder Problemen während Ihrer Reise und setzen uns für eine angemessene Entschädigung ein.
  • Reiserücktritt und Stornierung: Wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen oder der Reiseveranstalter den Vertrag kündigt, stehen wir Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite.
  • Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall: Wir kämpfen für Ihre Entschädigungsansprüche, wenn Ihr Flug Verspätung hat oder sogar annulliert wird.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Reise- oder Fluggastrecht haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen und Engagement zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ihre Anwälte sind für Sie da

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Florian Kunert

(0202) 2 48 44 – 0
rechtsanwaelte@blum-koelsch.de

Rechtsanwalt

Timo Blum

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