Versicherungen dienen grundsätzlich der Risikoübernahme und sollen in Schadens- oder Versicherungsfällen zu Gunsten des Versicherungsnehmers entsprechend regulieren/ausgleichen. Gerade die vorhandene Vielfalt von Versicherungen und deren Werbung mit einem umfassenden Versicherungsschutz führt häufig dazu, dass der Versicherungsnehmer oftmals irrtümlich davon ausgeht, vollständig abgesichert zu sein. Tatsächlich prüfen die Versicherungen den gemeldeten Versicherungsfall und regulieren nicht selten lediglich Teilbeträge. Häufig finden Schadensregulierungen jedoch überhaupt nicht, verzögert oder nur in unangemessener Höhe statt.
Aus diesem Grund stehen wir Ihnen im Bereich des Versicherungsrechts beratend zur Seite und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Streitigkeiten mit den Versicherungen/Schädigern.
Das Versicherungsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Geltendmachung von Schadensregulierungen
- Abwehr von Schadensregulierungen
- Versicherungsvertrag
- Sachversicherung
- Personalversicherung (z.B. Lebensversicherung)
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Schadensversicherung (z.B. Unfallversicherung)
- Krankenversicherung
- Kreditversicherung
Rechtsanwalt Michael Blum