Vertragsrecht

Unser Team aus erfahrenen Anwälten unterstützt Sie in sämtlichen Bereichen des Vertragsrechts. Mit unserer umfassenden Expertise decken wir alle relevanten Aspekte des Vertragsrechts ab, beraten und vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Unsere Tätigkeiten reichen von der Vertragsgestaltung über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, der Erfüllung und und Abwicklung bis hin zur Beendigung von Verträgen.

Der Hauptzweck eines Vertrages besteht darin, eine ausgewogene Regelung zwischen den Vertragsparteien zu etablieren und deren Einhaltung sicherzustellen. In Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der den Parteien erlaubt, Verträge beliebiger Art und Form abzuschließen, sofern keine gesetzlichen Einschränkungen vorliegen. Ein Beispiel hierfür ist der notariell zu beurkundende Grundstückskaufvertrag.

Trotz dieser Freiheit kommt es in der Praxis oft zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien. Diese können einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertrag betreffen, die Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vereinbarte Gewährleistungsausschlüsse oder fehlerhafte Vertragsabwicklungen. Um solche Auseinandersetzungen zu vermeiden, bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung in allen vertragsrechtlichen Fragen. Wir begleiten Sie auch bei der Vertragsanbahnung und der Erstellung maßgeschneiderter Verträge, die Ihren Interessen entsprechen. Wir helfen Ihnen auch bei der Loslösung von bestehenden Verträgen, sei es durch Rücktritt, Kündigung oder Widerruf.

Unser Leistungsspektrum umfasst nicht nur außergerichtliche Beratung, sondern wir stehen Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen zur Seite. Zusätzlich kümmern wir uns um den Forderungseinzug, angefangen von außergerichtlichen Schritten bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Folgende Bereiche des Vertragsrechts gehören unter anderem zu unserem Tätigkeitsfeld:

  • Kaufverträge
  • Grundstückskaufverträge
  • KFZ-Kaufverträge
  • Internetverträge
  • Ebay-Kaufverträge
  • Werkverträge
  • Handwerkerleistungen
  • Pauschalreiseverträge
  • Dienstleistungsverträge
  • Bauträgerverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA-Vereinbarungen)

Ihre Anwälte sind für Sie da

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Florian Kunert

(0202) 2 48 44 – 0
rechtsanwaelte@blum-koelsch.de

Rechtsanwalt

Timo Blum

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