Wohnungseigentumsrecht

Suchen Sie kompetente rechtliche Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht? Dann sind Sie bei uns gut aufgehoben. Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht mit fachanwaltlicher Expertise zur Seite.

Unsere Rechtsanwälte haben langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten im Wohnungseigentumsrecht. Wir kennen uns bestens aus mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Wohnungseigentümern und ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Unser Ziel ist es, Ihre Interessen zu wahren und Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung anzubieten.

Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern sowie die Verwaltung und Nutzung von Gemeinschaftseigentum. Jeder Wohnungseigentümer ist nicht nur Eigentümer seiner eigenen Wohnung, sondern auch Miteigentümer am Gemeinschaftseigentum, wie beispielsweise dem Treppenhaus, dem Dach oder dem Garten.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht, wenn ein Gebäude oder eine Wohnanlage mehrere Eigentumswohnungen umfasst. In einer solchen Gemeinschaft müssen die Eigentümer gemeinsam das Gemeinschaftseigentum verwalten. Dazu gehören Aufgaben wie Reparaturen, Versicherungsabschlüsse, Bildung von Instandhaltungsrücklagen und generelle Immobilienverwaltung.

Um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu regeln, sieht das Wohnungseigentumsrecht vor, dass regelmäßig Eigentümerversammlungen abgehalten werden. Dort werden wichtige Entscheidungen über die Verwaltung getroffen und Beschlüsse gefasst.

Im Rahmen des Wohnungseigentumsrechts können Konflikte und Streitigkeiten auftreten. Diese können sich beispielsweise auf die Nutzung und Instandhaltung des Wohnungseigentums, finanzielle Aspekte wie Hausgeld oder Jahresabrechnungen sowie die Auslegung von Teilungserklärungen beziehen. Auch Auseinandersetzungen mit der Hausverwaltung oder Fragen zu Sondernutzungsrechten können aufkommen.

Das Hausgeld ist beispielsweise ein zentraler Aspekt im Wohnungseigentumsrecht. Es umfasst die regelmäßigen Zahlungen der Wohnungseigentümer zur Deckung der gemeinschaftlichen Ausgaben für Instandhaltung, Versicherungen oder Verwaltungskosten. Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um die Höhe des Hausgeldes, dessen Abrechnung und etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang damit.

Auch bei der Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlungen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie mit einem Beschluss nicht einverstanden sind oder Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit haben, unterstützen wir Sie bei der Anfechtung von Beschlüssen gemäß den rechtlichen Vorgaben. Wir prüfen Ihre Situation und vertreten Ihre Interessen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Möchten Sie bauliche Veränderungen an Ihrer Eigentumswohnung oder am Gemeinschaftseigentum vornehmen? Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Voraussetzungen, Genehmigungsverfahren und den Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft in Bezug auf bauliche Veränderungen. Zudem unterstützen wir Sie bei Streitigkeiten, die sich aus solchen Vorhaben ergeben können.

Als Wohnungseigentümer haben Sie im Übrigen das Recht auf Einsicht in die Belege und Unterlagen, die mit der Verwaltung und Abrechnung der gemeinschaftlichen Ausgaben zusammenhängen. Wenn Ihnen die Belegeinsicht verweigert wird oder es Unklarheiten gibt, stehen wir Ihnen zur Seite und setzen Ihre Ansprüche auf Belegeinsicht durch.

Schließlich ist die Instandsetzung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums eine wesentliche Aufgabe der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten in Bezug auf die Instandsetzung und Instandhaltung, unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Mängelbeseitigung und vertreten Ihre Interessen bei Streitigkeiten in diesem Bereich.

Ihr Anwalt ist für Sie da

Florian Kunert

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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